Chuppastein
Das jüdische Trauungszeremoniell fand ursprünglich außerhalb der Synagoge unter einem Baldachin (= hebr. Chuppa) statt. Ein in die Synagogenmauer eingelassener Stein markiert die Stelle, an der die Ehe geschlossen wurde. Als Symbol finden sich meist Sterne in verschiedener Form. Der Stern ist eine Verdinglichung des hebräischen Wortes masal ( = Zeichen, gutes Zeichen > Glück), deshalb sind neben dem Stern in den meisten Hochzeitssteinen in hebr. Schrift die Zeichen für masl tov (= viel Glück) eingraviert. Nach der Trauung zerbricht der Bräutigam ein Glas am Boden oder an der Synagogenmauer oder am Hochzeitsstein selbst. Das Zerbrechen des Glases soll an die Zerstörung des Tempels, nach anderer Darstellung an die Vergänglichkeit des Lebens erinnern.
Hochzeitssteine kommen praktisch nur in Süddeutschland vor und in dieser Form eines sog. Davidsterns ist der Obernbreiter der zweitälteste. Der älteste befindet sich an der Synagoge in Ansbach.
Der gegenwärtige Zustand ist das Ergebnis einer Restauration, die der ehemalige Ortspfarrer Helmut Walz (gest. 2011) zu seinem 60. Geburtstag veranlasste und finanzierte. Vorher war der Stein in einem schlechten Zustand, teils durch Putz und Farbe verdeckt und verwittert. Trotzdem war er der einzige Hinweis darauf, dass es sich bei dem Gebäude um die ehemalige Synagoge handelte. Allerdings wurde er von den Bewohnern kaum zur Kenntnis genommen oder als Brauereistern gedeutet.
Im Zentrum des Sterns steht in hebr. Schrift der Wunsch „masel tov“ ( = Viel Glück), vergleichbar dem aus dem Jiddischen stammenden Ausdruck „Massel haben“.
Rechts und links oben steht ein Zitat aus dem Buch des Propheten Jeremias, das sich rechts und links unten fortsetzt. (Jer- 7. 34 bzw. 33.11). Es heißt: Stimme des Jubels – Stimme der Freude – Stimme des Bräutigams – Stimme der Braut. Das Zitat ist Teil eines der sieben Segenssprüche, die von den Anwesenden zum Abschluss der Trauhandlung für das Brautpaar gesprochen werden.
Die Zeichen rechts und links des Sterns stehen für die Jahreszahl 5508. Unserer Zeitrechnung nach entspricht dies dem Jahr 1748, dem Baujahr der Synagoge. Diese Zeitangabe wurde auch durch dendrochronologische Untersuchungen des Bauholzes bestätigt.